Antrag: Verringerung der Anzahl der Kreistagsabgeordneten

Die Zahl der Kreistagsabgeordneten ist in § 25 der Hessischen Kommunalordnung gesetzlich festgelegt und bedeutet für den Landkreis Kassel mit rund 240.000  Einwohnern, dass die hohe Zahl von 81 Abgeordneten den Kreistag bilden. Die Zahl ist erstaunlich hoch, wenn man bedenkt, dass beispielsweise das Saarland mit etwa 1 Mio. Einwohnern lediglich über 51 Landtagsabgeordnete verfügt und das Bundesland Schleswig-Holstein mit rund 2,8 Mio. Einwohnern hat 69 Landtagsabgeordnete.

 

Sie finden den vollen Antrag unter folgendem Link:
170808 – 7. Antrag der AfD-Fraktion Landkreis Kassel – Verringerung Kreistagsabgeordnete