Antrag: Einhaltung des Asylrechts im Landkreis Kassel

Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch, den 26.07.2017 im Fall zweier Asylanträge festgestellt, dass auch Ausnahmesituationen kein Abweichen von den geltenden, europäischen Zuständigkeitsregeln bei Asylverfahren ermöglichen. Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte in ihrem Gutachten die Ansicht vertreten, dass unter den „ganz außergewöhnlichen Umständen“ der Flüchtlingskrise 2015 das Abweichen der EU-Staaten von den Dublin-Regeln rechtens gewesen sei. Die Richter widersprachen dieser Auffassung und stellten unmissverständlich klar, dass ein EU-Staat welcher aus humanitären Gründen die Ein- oder Durchreise erlaube, nicht von seiner Zuständigkeit für die Prüfung der Asylanträge entbunden sei und ein Grenzübertritt auch in solchen Umständen als illegal zu werten sei.

Für die Bunderepublik Deutschland ist damit klar, dass alle nicht über inländische Flughäfen oder über den Seeweg eingereiste Migranten, illegal nach Deutschland eingereist sind. Dementsprechend hält sich auch der Großteil der im Landkreis Kassel untergebrachten Migranten illegal in Deutschland auf und muss an das Land verwiesen werden, in welchem zuerst europäischer Boden betreten wurde. Insbesondere die nicht zu einhundert Prozent erstatteten Kosten, welche dem Landkreis Kassel durch bspw. die Unterbringung dieser Migranten entstanden sind machen deutlich, dass eine schnelle Abschiebung und ein Ende dieser rechtswidrigen Praktiken erfolgen muss und im vitalen Interesse des Landkreises Kassel und seiner Bürger ist.

 

Sie finden den vollen Antrag unter folgendem Link:
170808 – 6. Antrag der AfD-Fraktion Landkreis Kassel – Einhaltung des Asylrechts