Antrag: Anträge müssen Finanzierungsvorschlag und Kostenschätzung enthalten

Das Haushaltsrecht ist das herausragende Recht eines jeden Parlaments. Leider zeigte sich in der Vergangenheit, dass viele Vorlagen im Kreistag keinerlei Angaben über die mit dem Antrag verbundenen Kosten enthalten. Ob die Antragsteller sich überhaupt über die Kosten ihres Vorhabens Gedanken gemacht haben oder warum sie zu einer oft nur vagen oder auch falschen Kostenaussage kommen, erschließt sich nicht.

Die Mitglieder des Kreistags sind nur Sachwalter der Bürger des Landkreises und sollten sich auch in den wirtschaftlichen Folgen ihres Tuns vor den Bürgern/den Wählern im Einzelfall rechtfertigen. Unser Antrag fördert die Transparenz und damit die demokratische Kontrolle der gewählten Abgeordneten durch die Bürger.

 

Sie finden den vollen Antrag unter:
10. Antrag der AfD-Fraktion Landkreis Kassel – Gegenfinanzierung bei Anträgen