Anfrage: Hundebestandsaufnahme, Kostenaufwand und anteilige Einnahmen der/durch Hundesteuer.

Wir fragen an:

  1. Frage: Wie oft und wann wurden in den Jahren 2018 und 2019 Hundebestandsaufnahmen durchgeführt.
  2. Frage: Wann und mit welchem Ergebnis wurde die letzte Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet durchgeführt? Wie hoch war die dabei ermittelte Anzahl nicht gemeldeter Hunde.
  3. Frage: Auf welche Summe beliefen sich die Kosten für durchgeführte (laut Hundesteuersatzung §14 (1) ) Hundebestandsaufnahmen für die Jahre a)2018 sowie b)2019. Zu berücksichtigen sind hierbei alle Kosten für den Einsatz von Ordnungsbeamten und schriftliche Anfragen.
  4. Frage: Wie hoch war der gesamte jährliche Kostenaufwand für den Verwaltungsbereich Hundesteuer für die Jahre a)2018 und b)2019. Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere alle anfallenden Kosten wie An- und Abmeldungen, Ummeldungen, Erstellung/Portokosten Hundesteuerbescheide sowie Kosten für Steuermarken.
  5. Frage: Wie hoch waren die Kosten für die Änderungsbescheide im November 2019, die nach der Neufassung der Hundesteuersatzung, beschlossen am 17.09.2019, notwendig wurden. Zu berücksichtigen sind auch hier alle anfallenden Kosten wie Verwaltungsaufwand, Porto etc.
  6. Frage: Welchen prozentualen Anteil tragen die Einnahmen durch Hundesteuer im Jahr a)2018 und b)2019 im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen/erträgen der Stadt bei.

 

Sie finden die volle Anfrage unter:
191106-19-6-21.Anfrage Hundesteuer